Die Kleinunternehmerregelung klingt einfach – und ist es für rein deutsche Kunden auch. Sobald internationale Plattformen ins Spiel kommen, gibt es zwei Stellen, an denen Freelancer regelmäßig stolpern.
Seit 1.1.2025 gilt: bis 25.000 € Nettoumsatz im Vorjahr und bis 100.000 € im laufenden Jahr. Wichtig ist, dass beide Zahlen jetzt Netto-Grenzen sind (vorher Brutto) – bei einer Regelbesteuerung mit 19% macht das rechnerisch einen spürbaren Unterschied. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung ab genau diesem Umsatz sofort, nicht erst zum Jahreswechsel.
Für die Grenzprüfung ist unerheblich, ob dein Geld von einem deutschen Kunden, über Upwork von einem US-Kunden oder über Fiverr von überall kommt – alles zählt zu deinem Gesamtumsatz. Wer auf mehreren Plattformen gleichzeitig arbeitet, verliert leicht den Überblick, wie nah man an der Grenze ist.
Das ist der Teil, der am häufigsten übersehen wird: Als Kleinunternehmer stellst du selbst nie USt in Rechnung. Aber die Gebühren, die dir Upwork, Fiverr oder Toptal aus dem Ausland berechnen, lösen bei DIR als Empfänger Reverse-Charge-Pflichten nach §13b UStG aus – du schuldest darauf die deutsche USt, kannst sie aber (anders als regelbesteuerte Unternehmer) nicht als Vorsteuer abziehen. Wer das nicht einplant, kalkuliert seine Marge zu hoch.
Häufig ja, auch als Kleinunternehmer: Bei Upwork etwa entscheidet genau diese Angabe darüber, ob Upwork die eigene Gebühr mit lokaler USt belastet (ohne USt-IdNr) oder per Reverse Charge netto abrechnet (mit USt-IdNr). Eine USt-IdNr zu haben ändert nichts an deinem Kleinunternehmerstatus, kann aber die Gesamtkosten senken bzw. zumindest transparenter machen.
Seit 1.1.2025: bis 25.000 € Nettoumsatz im Vorjahr und bis 100.000 € im laufenden Jahr. Beide Grenzen sind seit der Reform Netto-Grenzen.
Ja, für die Grenzprüfung zählt dein gesamter Unternehmensumsatz, unabhängig davon, woher die Kunden kommen oder über welche Plattform du abrechnest.
Die Kleinunternehmerregelung endet sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet – nicht erst im Folgejahr wie vor der Reform 2025.