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Wo trägst du Upwork- und Fiverr-Einnahmen in der Anlage EÜR ein?

Die Anlage EÜR ist die Gewinnermittlung, die jeder Freiberufler ohne Bilanzierungspflicht beim Finanzamt einreicht. Aber wo genau landen Bruttoeinnahmen, Plattformgebühren und Reverse-Charge-Beträge in den einzelnen Zeilen?

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Die Grundstruktur der EÜR

Die Anlage EÜR stellt Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber — die Differenz ist dein steuerpflichtiger Gewinn. Für Plattform-Freelancer entscheidend: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden getrennt erfasst, nicht als bereits verrechneter Nettobetrag.

Wo die Bruttoeinnahmen hingehören

Der volle Betrag, den dein Kunde für deine Leistung gezahlt hat — vor Abzug der Plattformgebühr — gehört als Betriebseinnahme in die entsprechende Zeile für Umsatzerlöse (bei umsatzsteuerpflichtigen Freelancern getrennt nach Steuersatz, bei Kleinunternehmern in einer Summe).

Wo die Plattformgebühr hingehört

Die von Upwork, Fiverr oder Toptal einbehaltene Gebühr ist eine separate Betriebsausgabe — üblicherweise unter „sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben” oder einer vergleichbaren Position, je nach Formularversion. Sie wird nicht von der Einnahme abgezogen, bevor beide Zahlen in die EÜR eingetragen werden — genau dieser Fehler führt zu einer EÜR, die nicht mehr zur gemeldeten Bruttosumme der Plattform passt.

Reverse-Charge-Beträge

Die selbst geschuldete Umsatzsteuer auf die Plattformgebühr (§13b UStG) erscheint in der EÜR nicht als zusätzliche Ausgabe, sondern läuft über die Umsatzsteuervoranmeldung — sie berührt den einkommensteuerlichen Gewinn nur indirekt, sofern kein Vorsteuerabzug möglich ist (siehe unseren Artikel zur Umsatzsteuervoranmeldung).

Weiterführende Artikel

FAQ

Trage ich den Netto- oder den Bruttobetrag als Einnahme ein?

Den Betrag, den dein Kunde tatsächlich gezahlt hat, vor Abzug der Plattformgebühr — die Gebühr erscheint separat als eigene Betriebsausgabe, nicht als Abzug von der Einnahme selbst.

Was, wenn ich mehrere Plattformen nutze?

Alle fließen in dieselbe Anlage EÜR — die Summen aus Upwork, Fiverr und Toptal werden zusammengeführt, nicht getrennt eingereicht. Details dazu in unserem Artikel zum Zusammenführen mehrerer Plattformen.

Brauche ich für jede Plattform einen eigenen Nachweis?

Eine nachvollziehbare Aufstellung pro Plattform ist als Beleg empfehlenswert, auch wenn die EÜR selbst nur die Summen zeigt — bei Rückfragen des Finanzamts hilft eine saubere Aufschlüsselung erheblich.

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