Seit 2023 gilt in Deutschland ein Gesetz, das kaum ein Freelancer kennt, ihn aber direkt betrifft: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Betreiber digitaler Plattformen bestimmte Einkünfte ihrer Nutzer jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden — bis zum 31. Januar des Folgejahres, erstmals also für das Jahr 2023 im Januar 2024. Das Gesetz gilt ausdrücklich auch für Plattformbetreiber mit Sitz außerhalb der EU, sofern sie Nutzern mit Sitz in der EU eine relevante Tätigkeit ermöglichen.
Das Gesetz nennt vier meldepflichtige Tätigkeitsarten — darunter ausdrücklich die „Erbringung persönlicher Dienstleistungen”. Genau das ist die Kernaktivität auf Upwork, Fiverr und Toptal. Plattformen, die solche Dienstleistungen zwischen Anbietern und Auftraggebern vermitteln, fallen damit grundsätzlich in den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG.
Die Meldepflicht betrifft die Transparenz, nicht die Besteuerung selbst — sie ändert nichts daran, wie viel Steuer du zahlst, nur ob das Finanzamt deine Einnahmen unabhängig von deiner eigenen Erklärung sieht. Für bestimmte Kategorien (insbesondere den Warenverkauf) existiert eine Bagatellgrenze im Gesetz; ob und in welchem Umfang sie auch auf Dienstleistungseinkünfte wie Freelance-Arbeit anwendbar ist, ist im Einzelfall zu prüfen — verlass dich hier nicht auf eine pauschale Freigrenze.
Der wichtigste Punkt: Wenn deine über Upwork/Fiverr/Toptal erzielten Einnahmen ohnehin schon korrekt und vollständig in deiner Steuererklärung stehen, ändert eine zusätzliche Meldung durch die Plattform für dich nichts. Relevant wird es vor allem dort, wo bisher Einnahmen unvollständig oder gar nicht erklärt wurden — genau das Szenario, das dieses Tool durch vollständige, nachvollziehbare Kategorisierung von vornherein vermeidet.
Nein — die Meldepflicht trifft die Plattformbetreiber, nicht dich als Anbieter. Du musst nichts zusätzlich einreichen; wichtig ist nur, dass deine eigene Steuererklärung mit dem übereinstimmt, was gemeldet wird.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen gilt das Gesetz auch für Plattformbetreiber mit Sitz außerhalb der EU, wenn sie Nutzern mit steuerlichem Sitz in der EU eine relevante Tätigkeit ermöglichen.
Nein. Das Gesetz regelt nur die Meldung von Daten ans Finanzamt, nicht die Höhe der Steuer selbst — die bleibt vollständig durch EStG und UStG bestimmt.