Viele Plattformen fragen bei der Registrierung nach einer USt-IdNr — ohne sie funktioniert die korrekte Reverse-Charge-Behandlung der Plattformgebühr oft nicht richtig.
Die Steuernummer identifiziert dich gegenüber deinem eigenen Finanzamt, die USt-IdNr identifiziert dich als Unternehmer innerhalb der EU für grenzüberschreitende Geschäfte. Für Upwork, Fiverr und Toptal ist meist die USt-IdNr relevant, nicht die reine Steuernummer.
Auch Kleinunternehmer können und sollten in der Regel eine USt-IdNr beantragen, wenn sie Plattformgebühren aus dem Ausland beziehen — sie ist Voraussetzung dafür, dass Reverse Charge auf der Eingangsseite überhaupt korrekt greift, unabhängig von der eigenen Umsatzsteuerpflicht.
Die USt-IdNr wird kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt — entweder direkt online über das BZSt-Formular oder automatisch im Rahmen der steuerlichen Erfassung bei Gewerbe- bzw. Freiberufler-Anmeldung beim Finanzamt. Die Bearbeitung dauert üblicherweise wenige Tage bis Wochen.
In den Steuer- bzw. Rechnungseinstellungen deines jeweiligen Plattform-Kontos — üblicherweise unter „Tax Information” oder „Billing Settings”. Ohne hinterlegte USt-IdNr behandeln manche Plattformen die Gebühr möglicherweise nicht korrekt als Reverse-Charge-Fall.
Nein, die Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern ist kostenlos.
Für deine eigenen Verkäufe nicht zwingend, aber für die korrekte Reverse-Charge-Behandlung der Plattformgebühren, die du selbst einkaufst, ist sie in der Praxis fast immer sinnvoll.
Das variiert, häufig wenige Tage bis zu drei Wochen — plane das am besten schon vor der ersten Auszahlung mit ein.